Anhänger mit rotem Verdeck
(Foto: HDaniel94 / Shutterstock.com)

Anhänger parken – aber wo und wie lange?

Wer sich die Frage stellt, wo er seinen Anhänger abstellen kann, bekommt hier die Antwort
Veröffentlicht am 30.11.2022
3 Minuten Lesedauer

Ein Transportanhänger leistet gute Dienste, doch wird er nicht gebraucht, wird er sinnvollerweise vom Auto abgekoppelt und in Parkposition geschoben. Doch beim Abstellen des Anhängers halten sich viele Autofahrer nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung, denn nicht überall darf man seinen Anhänger parken. Wir erklären Ihnen, was erlaubt ist und was nicht.

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Anhängerkupplung mit Anhänger
(Foto: Gabor Tinz / Shutterstock.com)

Wo darf ich meinen Anhänger parken?

Wer sich einen Anhänger kaufen möchte, sollte sich bereits im Vorfeld überlegen, wo er diesen abstellen kann. Verfügt man über kein eigenes Grundstück, auf dem man den Anhänger parken kann, bekommt schnell ein Problem. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Abstellen eines Anhängers auf öffentlichen Parkplätzen nicht dauerhaft gestattet. Während ein angemeldetes Kraftfahrzeug auch längerfristig im öffentlichen Parkraum an ein und derselben Stelle stehen darf, kann dies bei einem Anhänger zu einem Bußgeld von 20 Euro führen.

Wie lange darf ein Anhänger auf der Straße stehen?

So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.

Gleiches gilt übrigens, wenn man den Anhänger auf der Straße parken möchte. Auch hier muss der Anhänger nach spätestens 14 Tagen entfernt oder umgeparkt werden. Zudem muss man den Anhänger so parken, dass er kein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Die Deichselvorrichtung sollte in Richtung des fließenden Verkehrs zeigen, um das Verletzungsrisiko vor allem für Zweiradfahrer bei einer Kollision zu minimieren. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass der Anhänger nicht wegrollen kann. Neben dem Betätigen der Feststellbremse empfiehlt es sich daher, einen Keil vor und hinter die Räder zu legen.

Insbesondere in Städten, wo nur wenig Parkmöglichkeiten vorhanden sind, kann es jedoch schnell zum Ärger mit Anwohnern kommen, wenn Hänger dort längerfristig öffentliche Parkplätze blockieren. Deshalb sollte man das dauerhafte Abstellen von Anhängern in Wohngebieten möglichst vermeiden und nach einer Unterbringungsmöglichkeit für den Hänger suchen. Hier ist etwa ein angemieteter Stellplatz als Lösung denkbar.

Und aufgepasst! Wer über einen großen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen verfügt, muss eine gesonderte Regelung beachten: Solchen Anhängern ist das Parken in Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ausdrücklich verboten! Hier droht bei Verstoß sogar ein Bußgeld von 30 Euro.