Welche Gründe und Angaben erforderlich sind, um die Kfz-Versicherung zu kündigen, erfährst du nachfolgend. So kannst du deine Kündigung schnell auf den Weg bringen.

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Kfz-Versicherung kündigen – so geht’s!
Versicherungsnehmer können ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat ist normalerweise der 30. November der Stichtag, zu dem die Kündigung der Kfz-Versicherung vorliegen muss. Manche Policen orientieren sich allerdings nicht am Versicherungsjahr, sondern beginnen unterjährig, etwa am 17. Mai. Auch hier muss bei einem Ausstieg aus der Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat gewahrt bleiben. Im vorliegenden Beispiel muss das Kündigungsschreiben also bis zum 16. April bei der Versicherung eingehen.
Muss ich die Kündigung begründen?
Wer zum regulären Ablauf eines Versicherungsjahres kündigt, braucht keinen Kündigungsgrund anzugegeben. Hier kann man ganz informell die Police zum Ende der Vertragslaufzeit aufkündigen. Daneben besitzt man als Versicherungsnehmer auch ein Sonderkündigungsrecht, von dem man etwa im Falle eines Schadens oder bei einer Beitragserhöhung Gebrauch machen kann. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung beziehungsweise nach der Anerkennung oder Ablehnung einer Schadensregulierung erfolgen. Doch Vorsicht: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn sich die Beitragserhöhung aus einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ergibt. In so einem Fall sollte man die Kfz-Versicherung aufgrund eines Schadens kündigen.
Eine Beitragserhöhung nehmen viele Versicherte jedoch oft nicht gleich wahr. Da der Schadenfreiheitsrabatt bei unfallfreier Fahrt jährlich zunimmt, kann es passieren, dass der Versicherte einen geringeren Beitrag zahlt als noch im Vorjahr, obwohl sich die Beiträge erhöht haben. Eine Beitragserhöhung kann sich etwa durch eine Umstufung bei der Fahrzeug-Typklasse ergeben. Daher gilt es darauf zu achten, wie sich der Versicherungsbeitrag zusammensetzt.
So sollte die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgen:
• in schriftlicher Form (idealerweise per Brief mit Einschreiben oder per Fax) • Kündigungsgrund angeben (Beitragserhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel) • Angabe deiner Versicherungsdaten wie Name, Versicherungsscheinnummer, KFZ-Typ und Kennzeichen nicht vergessen • Kündigungsfrist beachten (meist 1 Monat) • Unterschrift des Versicherungsnehmers
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(Bildmaterial: ©iStock.com/Gajus)