iKFZ einfach erklärt
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iKFZ: Autozulassung ohne Schlangestehen

PKW.de erklärt, wie das neue Online-Verfahren funktioniert, worauf du achten solltest und was du für die Online-Zulassung benötigst.
Veröffentlicht am 22.11.2022
3 Minuten Lesedauer

Düsseldorf, 20.09.2019 – Wer sein Auto zulassen, ummelden oder abmelden will, der kennt es: lange Wartezeiten und Schlangestehen beim Straßenverkehrsamt. Oft muss man sich einen halben oder ganzen Tag frei nehmen, denn abends und am Wochenende steht man dort vor verschlossenen Türen. Das soll sich nun mit iKFZ ändern und PKW.de zeigt, wie genau das eigentlich funktioniert.

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Mann sitzt vor einem Laptop
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Die Ausgangssituation

Das Straßenverkehrsamt zählt zu den meist frequentierten Behörden unserer Bundesrepublik. 2018 wurden rund 20 Millionen Autos zugelassen – kein Wunder also, dass ein Besuch dort ganz schön viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Laut einer Studie des ADAC aus dem Jahr 2017 musste ein Autofahrer durchschnittlich mindestens 62 Minuten warten, sofern er keinen Termin gemacht hatte. Diese Tortur soll ab dem 1. Oktober dieses Jahres ein Ende haben.

Wie funktioniert iKFZ?

Der Service iKFZ wird über die Online-Plattformen der Bundesländer und der Zulassungsstellen angeboten. Voraussetzung für die Nutzung von iKFZ ist allerdings ein Personalausweis mit Online-Funktion. Besitzt man noch den alten Ausweis, ist der Service nicht nutzbar. Ist die Online-Funktion vorhanden, kann es losgehen.

Als Erstes identifiziere dich mit deinem Personalausweis und der dazugehörigen PIN sowie einem Kartenlesegerät oder per Smartphone mit der Ausweis-App. Dann lege den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs frei. Nun werden in die Online-Vorlage alle notwendigen Daten eingetragen. Diese sind FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer), Sicherheitscode, Datum der HU, eVB-Nummer und IBAN des Fahrzeughalters. Jetzt kann ein Kennzeichen gewählt werden. Das System prüft nun die eingegebenen Daten. Per Online-Überweisung oder SEPA-Lastschrift müssen daraufhin noch die anfallenden Gebühren von rund 6 Euro bezahlt werden. Ist dies geschehen, prüft ein Sachbearbeiter der Behörde den Antrag und innerhalb von 3 Werktagen erhältst du, auf dem Postweg, Teil 1 und 2 der Zulassungsbescheinigung sowie die Plaketten für die Nummernschilder.

WICHTIG: Das Abmelden, Umschreiben und Wiederzulassen ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Erstzulassung am oder nach dem 01.01.2015 durchgeführt wurde.

Fahrzeug ummelden

Wer sein Fahrzeug einfach nur ummelden möchte, weil er z. B. umgezogen ist, der hat es besonders leicht. Um ein Fahrzeug umzumelden, reicht ein Online-Antrag auf der Website der zuständigen Zulassungsstelle, woraufhin der Antragsteller, also der Halter des Fahrzeugs, einen vorläufigen Zulassungsbescheid in seinem elektronischen Postfach des Portals erhält. Die Dokumente kommen daraufhin in Papierform per Post.

Startschuss

Laut Bundesverkehrsministerium sind bereits 400 der 431 bundesweiten Zulassungsstellen bereit für das neue Verfahren. Am 1. Oktober sollen dann alle anderen Stellen auch up to date sein, was gleichzeitig auch der offizielle Startschuss für das neue Online-Verfahren ist. Wer ein KÜS-geprüftes Fahrzeug besitzt, der kann iKFZ bereits seit dem 1. Oktober 2017 nutzen. Der Grund dafür ist simpel, denn das Kraftfahrtbundesamt wählte die KÜS als eine der ersten Überwachungsorganisationen für das neue Online-Verfahren aus. Neben Autos wird der Service auch für Motorräder und Anhänger angeboten.

Überblick

Wer nun also ab dem 1. Oktober sein Auto online zulassen möchte, muss Folgendes mitbringen: einen Personalausweis mit Online-Funktion, ein Ausweis-Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie der Ausweis-App. Die Gebühren der Zulassungsstelle können entweder per Kreditkarte oder aber per Giropay bezahlt werden. Sie belaufen sich auf ca. 6,10 Euro, wobei es von Stelle zu Stelle zu geringen Abweichungen im Cent-Bereich kommen kann. Es können sowohl Autos als auch Anhänger und Motorräder online zugelassen werden.