rotes Spielzeugauto auf Dokumente
(Foto: Africa Studio / shutterstock.com)

Kfz-Steuerbefreiung – wer kann davon profitieren?

Erfahre hier, welche Fahrzeughalter von der Steuer befreit sind
Veröffentlicht am 21.11.2022
3 Minuten Lesedauer

Ein Auto verschlingt jede Menge Unterhaltskosten: Neben Versicherungen, Benzinkosten sowie Reparaturen können zudem im Jahr mehrere Hundert Euro an Kfz-Steuern anfallen. Deshalb fragen sich viele Autofahrer, wie man bei der Kfz-Steuer Geld einsparen kann, oder ob sich sogar eine Kfz-Steuerbefreiung erwirken lässt. Wir haben deshalb zum Thema Kfz-Steuer und Vergünstigungen für dich die wichtigsten Aspekte zusammengetragen.

Gibt es die Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen?

Bis vor wenigen Jahren war der Kaufanreiz für Neuwagenkäufer durch steuerliche Vergünstigungen noch sehr groß. Der Erwerb eines Neufahrzeugs mit Verbrennungsmotor war durch die anfängliche Kfz-Steuerbefreiung von zwei Jahren durchaus lukrativ. Doch die Kfz-Steuerreform im Juli 2011 machte den attraktiven Anreiz zunichte, denn die generelle Steuerbefreiung für Neuwagen wurde abgeschafft.

Gleichzeitig fiel die Entscheidung, zukünftig vor allem umweltfreundliche Autos zu fördern und von der Kfz-Steuer zu befreien. So gab es zwischenzeitlich eine Begünstigung für Dieselfahrzeuge mit Euro-6-Norm (mit Erstzulassung vom 01. Januar 2011), doch auch diese blieb nur befristet und endete mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013.

Stattdessen wird seit 2011 nur noch eine Kfz-Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeuge gewährt. Für die Steuerbefreiung eines Elektrofahrzeugs braucht man allerdings keinen Antrag zu stellen, die Gewährung erfolgt automatisch. Doch aufgepasst! Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch einen Verbrennungsmotor besitzen, sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Wer jedoch über den Kauf eines Elektroautos nachdenkt, sollte nicht mehr allzu lange mit der Anschaffung warten, denn nur noch bis Ende 2015 profitieren Autokäufer von einer auf 10 Jahre festgelegten Steuerbefreiung. Ab dem 1. Januar 2016 sind neu erworbene Elektrofahrzeuge dann nur noch fünf Jahre steuerbefreit. Wer sich die längerfristige steuerliche Förderung noch sichern möchte, sollte also nicht zu lange zögern. Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf eines Elektroautos, kann die Steuerbefreiung natürlich auch auf den neuen Halter übertragen werden, sodass man als Käufer eines gebrauchten Elektromobils auch nach Ablauf des Jahres 2015 durchaus noch länger als fünf Jahre von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren kann.

Günstigere Einstufung bei der Kfz-Steuer erreichen

Bei allen anderen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren beginnt mit der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde die uneingeschränkte Steuerpflicht. Die Höhe der Kfz-Steuer ist dabei nicht nur von der Größe des Hubraums abhängig, sondern auch vom CO₂-Ausstoß. Das heißt, je geringer die Schadstoffemissionen sind, desto niedriger der Steuersatz.

Gerade bei älteren Fahrzeugmodellen, die durch ihren erhöhten Schadstoffausstoß in der Kfz-Steuer entsprechend hoch eingestuft sind, können die Beiträge sehr teuer sein. Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos mit einem geringeren Schadstoffausstoß ist jedoch nicht für jeden Autobesitzer eine Option. Oft bietet deshalb der Einbau eines Nachrüstsystems zur Schadstoffreduzierung – in Form eines Oxidations-Katalysators (Benziner) oder eines Diesel-Rußpartikelfilters – eine kostengünstigere Alternative. Eine Kfz-Steuerbefreiung lässt sich auf diese Weise zwar nicht erzielen, aber zumindest die Einstufung in eine bessere Emissionsklasse und damit ein geringer Steuersatz. Da freut sich nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt.

Personen, die über eine Schwerbehinderung verfügen, können eine Kfz-Steuerbefreiung beim ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Hierbei ist das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Grad der Behinderung maßgebend, ob eine komplette Steuerbefreiung oder wenigstens eine Steuervergünstigung von 50 Prozent erteilt wird.