Autoankauf Umsatzsteuer
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Ankauf von Gebrauchtwagen: Wer nicht aufpasst, riskiert Geldverlust

Was Händler beim Ankauf von Gebrauchtwagen beachten müssen
Veröffentlicht am 30.11.2022
3 Minuten Lesedauer

Wer in Deutschland ein Geschäft als Autohändler betreibt oder sich damit selbstständig machen will, sollte nicht zu waghalsig an die Sache rangehen. Denn insbesondere beim Autoankauf spielt das Thema Steuern eine bedeutende Rolle: Passen Händler hier nicht genug auf, riskieren sie hohe Geldverluste, die sie im schlimmsten Fall in die Insolvenz treiben können. Wer beim Ankauf von Gebrauchtwagen nicht aufpasst, könnte in die sogenannte Umsatzsteuerfalle tappen: Weist man die Umsatzsteuer nämlich falsch aus, drohen Nachforderungen seitens des Finanzamts. Wir erklären, wie Autohändler beim Gebrauchtwagen-Ankauf auf der sicheren Seite bleiben und die Umsatzsteuerfalle umgehen können.

Gebrauchtwagen-Ankauf: Steuerfalle kann zum Verhängnis werden

Wie alle Gewerbetreibende müssen auch Autohändler ihre Einkünfte versteuern. Die Einnahmen unterliegen u. a. der Gewerbe- und der Umsatzsteuer. Gerade in puncto Umsatzsteuer ist es oftmals eine Art Gratwanderung: Denn beim Ankauf von Gebrauchtwagen haben Autohändler zwei Möglichkeiten, die fälligen 19 % auszuweisen. Die erste Möglichkeit ist der ganz normale Umsatzsteuerabzug, welcher sowohl beim Auto-Verkauf als auch beim Ankauf eines Gebrauchtwagens fällig wird. Unter bestimmten Bedingungen haben Autohändler jedoch die Option, die sogenannte Differenzbesteuerung anzuwenden. Dabei ist es erlaubt, lediglich den Differenzbetrag zwischen dem Einkaufs- und dem anschließenden Verkaufspreis zu versteuern. Doch Vorsicht: Hat man als Händler Gebrauch von der Differenzbesteuerung gemacht, sollte diese besser auch rechtens sein. Andernfalls muss im Nachhinein die Regelbesteuerung angewandt werden, was den Händler jede Menge Geld kosten wird.

Die Einkommenssteuerfalle kann oft zum Verhängnis werden, damit das nicht passiert, sollte sich jeder Autohändler mit den für seine Branche wichtigen Steuergesetzen auskennen. Ein Tipp an dieser Stelle ist es, sich an einen Steuerberater für Autohändler zu wenden – das gilt insbesondere für unerfahrene Existenzgründer. Eine individuelle Beratung beim Steuerexperten schafft Klarheit; zudem erhalten Gründer jede Menge nützlicher Tipps mit auf den Weg, damit ihre Geschäftsidee schon von Anfang an auf einem guten Fundament steht.

Tipps für den Ankauf von Gebrauchtwagen

Abgesehen von den steuerrechtlichen Aspekten, mit denen sich Autohändler auskennen sollten, gibt es beim Gebrauchtwagen-Ankauf auch weitere Tücken. So ist es nicht immer möglich, einen Unfallwagen auf den ersten Blick zu erkennen. Ein Autohändler sollte ein geschultes Auge für solche Wagen haben, damit sich der Ankauf wirklich lohnt. Darüber hinaus haften Autohändler zwei Jahre lang für Mängel am Gebrauchtwagen. Wer beim Ankauf ein mangelhaftes Fahrzeug erwischt, ohne alle Mängel zu kennen und ggf. beseitigt zu haben, tut sich selbst keinen Gefallen. Auch die gewünschte Marge darf beim Ankauf von Gebrauchtwagen nicht vergessen werden – in diesem Fall müssen Händler wissen, was der Wagen, den sie in Aussicht haben wirklich wert ist und wieviel sie beim Weiterverkauf verlangen können, damit der Kunde sich nicht betrogen fühlt und auch der Gewinn stimmt.