kaputter blauer Außenspiegel
(Foto: Muanpare Wanpen / shutterstock.com)

Außenspiegel abgefahren – wie verhalte ich mich richtig?

Einmal zu wenig Abstand gehalten, schon ist es passiert. Wir erklären, was zu tun ist, damit aus einem abgefahrenen Außenspiegel keine große Sache wird.
Veröffentlicht am 01.02.2023
5 Minuten Lesedauer

Gerade auf engen Straßen ist man oft gezwungen, nah an parkenden Autos vorbeizufahren. Da kann es schon einmal passieren, dass die Seitenspiegel aneinanderstoßen und beschädigt werden. Wichtig ist, dass du am Unfallort bleibst und eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten Wagens wartest, sonst machst du dich strafbar.

Spiegel abgefahren: Anhalten

Ob abgefahrener Außenspiegel, Kratzer oder Blechschaden – auch bei Bagatellen bist du als Verursacher verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Anderenfalls begehst du Fahrerflucht. Das gilt übrigens für alle Unfallbeteiligten, also beispielsweise auch Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger: „jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“ – so steht es im Strafgesetzbuch (§ 142 Abs. 5 StGB). Alle Beteiligten müssen nach einem Unfall die Feststellung ihrer Identität ermöglichen und dem Geschädigten so die Möglichkeit geben, ihnen den Schaden in Rechnung zu stellen.

Spiegel abgefahren: Wie lange du Warten musst

Auch wenn dir der Schaden belanglos vorkommt – geh lieber auf Nummer sicher und warte auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs. Denn eine Fahrerflucht orientiert sich nicht unbedingt an der Höhe des Schadens. Selbst im Bagatellbereich bist du verpflichtet, zu warten. Aber wie lange? Die Wartezeit ist einzelfallabhängig. Bei Bagatellschäden ist die erforderliche Wartezeit kürzer (15 Minuten) als bei schwereren Unfällen (mehr als zwei Stunden). Wir empfehlen, bei einem abgefahrenen Seitenspiegel mindestens 30 Minuten zu warten.

Denk auf jeden Fall daran, dass du nach erfolglosem Warten den Unfallort zwar verlassen darfst, dann aber unverzüglich nachträglich deine Identität offenbaren musst – am besten bei der Polizei. Einen Zettel an der Windschutzscheibe kannst du zusätzlich hinterlassen, damit der Besitzer des Autos beruhigt ist, wenn er den Schaden entdeckt.

Spiegel abgefahren: Unfall melden

Ist der Besitzer des beschädigten Wagens nicht anwesend, rufst du am besten die Polizei, um den Schaden zu melden. Du gibst der Polizei den Unfallort, dein Kennzeichen sowie das Kennzeichen des beschädigten Autos, deinen Namen und – falls abweichend – den Namen des Besitzers des Autos, das du fährst, an und hinterlässt eine Telefonnummer für Rückfragen. Solltest du keine Möglichkeit haben, die Polizei zu erreichen und der Besitzer nicht auftauchen, kannst nach der Wartefrist weiterfahren. Du musst den Unfall aber so bald wie möglich der nächsten Polizeidienststelle melden.

Spiegel abgefahren: Eigenen Schaden beheben

Ist der eigene Außenspiegel in Mitleidenschaft gezogen worden, jedoch nicht komplett abgefahren, kann er mit Klebeband befestigt werden. Die Gefahr, dass sich der Spiegel während der Fahrt löst, muss dabei ausgeschlossen werden können. Für den Fall, dass das Spiegelglas kaputtgegangen ist, gibt es Notfallspiegel: witterungsbeständige Hüllen mit integriertem Spiegel, die über den defekten Außenspiegel gezogen werden. Diese Notlösungen sind jedoch schnellstmöglich durch die Reparatur des Spiegels abzulösen. Autofahrten mit einem kaputten Außenspiegel können mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro bestraft werden.

Spiegel abgefahren – welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für die Reparatur beziehungsweise das Auswechseln eines Seitenspiegels variieren je nach Hersteller und Werkstatt. Ein einfacher Außenspiegel kostet neu in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Für den Einbau kommen noch einmal 100 bis 150 Euro hinzu. Allerdings können viele Seitenspiegel heute weit mehr, als einen Blick nach hinten zu gestatten: Sie sind oft Sitz der modernen Sensorik für die Ausparkhilfe oder ein Toter-Winkel-Warner ist hier verbaut. Viele Außenspiegel sind außerdem LED-Blinklicht. Diese zusätzliche Technikausstattung macht die Spiegel deutlich teurer, sodass die Kosten leicht in den vierstelligen Bereich hineinwachsen können.

Spiegel abgefahren – welche Versicherung zahlt was?

Wie bei jedem Schaden kommt deine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch bei einem abgefahrenen Seitenspiegel lediglich für die Kosten auf, die am Auto der Gegenseite entstehen. Für den Schaden an deinem eigenen Auto greift deine Kaskoversicherung – vollständig oder mit Selbstbeteiligung, je nachdem, was vereinbart wurde.

Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der Gegenseite

Als Verursacher meldest du den Schaden am besten sofort deiner Kfz-Haftpflichtversicherung, damit keine Fristen verstreichen. Lass dir vom Geschädigten einen Kostenvoranschlag geben und reiche diesen bei deiner Versicherung ein. Lass dir ausrechnen, wie hoch dein Beitrag gestuft wird, wenn du den Schaden über die Versicherung abwickelst – unter Umständen kommt es dich günstiger, wenn du die Reparatur aus eigener Tasche zahlst.

Teilkasko-Versicherung zahlt nicht bei Selbstverschulden

Eine Teilkasko-Versicherung übernimmt nur solche Schäden, die von einer fremden Person, Tieren – etwa bei einem Wildunfall – oder Umwelteinflüssen entstehen. Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, zahlt sie in der Regel nicht. Diese Leistung erbringt nur eine Vollkasko-Versicherung.

Vollkasko-Versicherung für den Schaden am eigenen Auto

Wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen, bezahlt die Vollkasko-Versicherung die Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallverursachers. In der Regel werden Vollkasko-Versicherungen allerdings mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, sodass je nach Vereinbarung einige hundert Euro auf dich zukommen können. Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, verlangt der Versicherer zumeist einen Kostenvoranschlag durch eine Fachwerkstatt, bevor sie die entsprechende Summe auszahlt.

Die Versicherung wird dich im Anschluss hochstufen und gegebenenfalls deine Selbstbeteiligung erhöhen. Auch hier lohnt es sich, gegenzurechnen, ob es nicht günstiger ist,  die Reparaturkosten selbst zu tragen.

Fazit: Halten, Warten, Melden

Wenn Du einem parkenden Wagen den Seitenspiegel abgefahren hast, bist du verpflichtet, anzuhalten und auf den Eigentümer des beschädigten Autos zu warten. Wir empfehlen eine Wartezeit von 30 Minuten, im Einzelfall kann auch eine längere Wartezeit angebracht sein. Es ist oft empfehlenswert, die Polizei zur Aufnahme des Unfalls anzurufen. Einen Zettel auf der Windschutzscheibe zu hinterlassen, reicht nicht aus.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fahrerflucht - zahlt die Versicherung?
Jein. Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung übernimmt zwar zunächst den Schaden am beschädigten Auto der geschädigten Person, kann das Geld (maximal 5.000 Euro) jedoch zurückfordern und dir unter Umständen den Versicherungsvertrag kündigen, weil du mit der Fahrerflucht gegen vertragliche Pflichten verstoßen hast. Das gilt auch für deine Kaskoversicherung.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Auch bei Bagatellschäden ist das Entfernen vom Unfallort grundsätzlich strafbar. Ein geringer Schaden spricht zwar oft für eine niedrigere Strafe, aber die Höhe des Schadens ist nur einer von vielen Faktoren bei der Bestimmung des Strafmaßes. Bei Unfallflucht droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Welche Strafe und in welcher Höhe sie verhängt wird, hängt stark von den konkreten Umständen ab.
Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
Ja. Unfallbeteiligte sind manchmal vom Zusammenstoß geschockt, sodass sie aus Angst vor Konsequenzen weiterfahren. In der Regel wird damit der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt. Nur in wenigen Fällen ist ein Entfernen ohne Wartepflicht erlaubt, zum Beispiel wenn du wegen einer Verletzung ins Krankenhaus musst. Nach dem ersten Schock holt die meisten Betroffenen das schlechte Gewissen ein. Das Gesetz spricht in solchen Fällen von „tätiger Reue“. Gerade bei geringen Sachschäden (maximal ca. 1.300 Euro) sieht das Gericht oft von einer Strafe ab oder mildert sie, wenn du dich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldest und deine Identität und den Unfallhergang angibst.
Was ist, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?
Es kann vorkommen, dass ein leichter Zusammenstoß gar nicht wahrgenommen wird. Wenn du erst zuhause einen Schaden am eigenen Fahrzeug feststellst, melde dies umgehend bei der Polizei und gib den möglichen Unfallort an. Vielleicht bist du ja auch gar nicht der Unfallverursacher, sondern Geschädigter. Bleib sicherheitshalber bei der Wahrheit. Denn: Ob ein Unfall wahrnehmbar war, lässt sich nachträglich anhand des Schadens durch Sachverständigengutachten feststellen. Wenn du siehst, hörst oder durch einen Ruck wahrnimmst, dass dein Fahrzeug mit einem anderen zusammengestoßen ist, prüfe immer, ob nicht doch ein Schaden entstanden ist. Wenn du trotz Kenntnis eines Unfalls weiterfährst, handelst du vorsätzlich und damit strafrechtlich relevant.
Mir wurde der Außenspiegel abgefahren. Was mache ich jetzt?
Wurde dir der Spiegel abgefahren und der Verursacher hat sich nicht bei dir gemeldet, erstattest du bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt.