Reifen auf Asphalt
(Foto: supergenijalac / Shutterstock.com)

Sachmängelhaftung – weshalb der Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler sicherer als der Privatkauf ist

Erfahre hier, welche Gewährleistungsansprüche du als Autokäufer hast
Veröffentlicht am 21.02.2022
3 Minuten Lesedauer

Treten kurz nach dem Gebrauchtwagen-Kauf Schäden und Mängel am Fahrzeug auf, sind Ärger und Frust oft groß. Insbesondere, wer sein Auto von Privatpersonen kauft, hat schnell das Nachsehen. Wir erklären dir deshalb, warum der Kauf beim Händler die bessere Option darstellt.

Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen – dies ist dein gutes Recht!

Wer seinen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Verkäufer erwirbt, hat den Vorteil, dass der Autohändler laut gesetzlicher Sachmängelhaftung zwei Jahre lang für Schäden am Gebrauchtwagen aufkommen muss. Es ist aber zulässig, dass der Händler, wenn er es schriftlich im Vertrag festhält, diese Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen kann. In diesem Zeitraum muss er für Mängel am Wagen einstehen, die bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben. Damit liegt das Risiko vor allem auf Seiten des Händlers.

Sachmangel oder Verschleiß?

Normale Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen führen allerdings nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers. Oft jedoch ist die Beurteilung schwierig, ob ein Schaden am Gebrauchtwagen als Sachmangel oder als Verschleiß einzustufen ist. Im Einzelfall muss ein Sachverständiger entscheiden, ob ein Defekt am Gebrauchtwagen altersgemäß und laufleistungsbedingt ist und damit eine Verschleißerscheinung oder einen Sachmangel darstellt.

Aber aufgepasst! Als Verbraucher kannst du bei einem Mangel am Fahrzeug nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Du musst dem Autohändler zunächst das Recht auf Nachbesserung einräumen. Erst wenn der Wagen zweimal erfolglos repariert wurde, hast du die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu wandeln oder eine Kaufpreisminderung zu erwirken.

Sollte ein Mangel auftreten, der in die gesetzliche Sachmängelhaftung fällt, versuchen findige Verkäufer jedoch gerne auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Eine Garantie ist allerdings eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers und deckt zumeist nicht alle Reparaturkosten ab, sondern nur bestimmte Fahrzeugbauteile. Dann muss der Käufer womöglich einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Der Händler kann jedoch die Sachmängelhaftung nicht zugunsten einer Gebrauchtwagengarantie ersetzen.

Risiko Privatkauf

Indes sieht die Lage beim Privatkauf etwas anders aus. Der private Verkäufer kann sich jeglicher Haftungsansprüche gegenüber dem Käufer entziehen. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung beim privaten Gebrauchtwagen-Verkauf erfolgt in der Regel mit Klauseln wie “Gekauft wie gesehen” oder “Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”, die in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Bei Schäden, die am Fahrzeug im Nachhinein auftreten, hat der Käufer in der Regel keinerlei Gewährleistungsansprüche. Hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber jedoch absichtlich Schäden oder Mängel verschwiegen, kann der vertraglich definierte Haftungsausschluss jedoch unwirksam werden.