Autounfall - Feuerwehr ist vor Ort
(Foto: Gorodenkoff / shutterstock.com)

Unfall im Ausland – Was tun?

Kurz nicht aufgepasst und es hat gekracht. Damit ein Unfall im Ausland nicht den Urlaub trübt, gibt es die PKW.de-Checkliste.
Veröffentlicht am 21.11.2022
2 Minuten Lesedauer

Wie muss ich mich verhalten? Welche Daten des Unfallgegners brauche ich? Wie sichere ich die Unfallstelle? Nach einem Unfall im Ausland gilt es viele offene Fragen zu beantworten. Ein Überblick:

Checkliste – Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?

  • die Unfallstelle absichern
  • verletzten Personen helfen + Krankenwagen rufen (europaweit 112).
  • Polizei informieren
  • Auto an den Straßenrand fahren
  • Daten mit Unfallgegner austauschen
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Versicherung informieren

Unfallstelle absichern – Worauf achten?

  • Warnblinker einschalten
  • Auto an den Fahrbahnrand stellen
  • Warnwesten anziehen
  • Warndreieck aufstellen

In anderen Ländern gelten zum Teil auch andere Vorschriften. In Zypern muss die Unfallstelle mit zwei Warndreiecken (vor und hinter der Unfallstelle) abgesichert werden. In Italien und Frankreich gilt eine Warnwesten-Tragepflicht für alle Personen, die bei dem Unfall das Auto verlassen.

Welche Daten des Unfallgegners braucht ihr?

  • Name und Anschrift
  • Kennzeichen
  • Versicherung & Versicherungsscheinnummer oder Nummer der internationalen grüne Versicherungskarte
  • ausgefüllter europäischer Unfallbericht
Daten vom Fahrer aufnehmen
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Europäischer Unfallbericht: Was ist das?

Der europäische Unfallbericht ist ein in Europa einheitliches Formular, um einen Unfall aufzunehmen. Das mehrsprachige Formular am besten mit dem Unfallgegner gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.

Der Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis. Hier werden nur Fakten aufgezählt, sodass der Versicherungsprozess optimal bearbeitet werden kann. Der europäische Unfallbericht ist kostenlos verfügbar.

Polizei – Wann rufen?

  • bei Verletzten (erst den Krankenwagen unter der 112)
  • bei hohem Sachschaden
  • bei ungeklärter Schuldfrage
  • wenn der Versicherungsnachweis des Unfallgegners fehlt
  • Unfallflucht

Die Polizei stellt einen Unfallbericht aus, diesen auf jeden Fall aufbewahren. In einigen Ländern – zum Beispiel Frankreich – nimmt die Polizei Bagatellunfälle ohne Personenschäden oder mit geringem Sachschaden nicht auf, wenn kein Konflikt mit dem Unfallgegner besteht.

Verletzt?

Um später Ansprüche geltend zu machen zu können, muss der Arzt direkt vor Ort aufgesucht werden. Bei nachträglich, in Deutschland erstellten Attesten drohen Probleme, es gibt die Rechtsprechung des Unfalllandes – auch für Schadensersatz. In der EU, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island und Liechtenstein können Ansprüche auch aus Deutschland geltend gemacht werden. Der Zentralruf der Autoversicherer gibt Auskunft. In anderen Ländern ist die Versicherung des Unfallgegners zuständig.