Person hat EU Flagge in der Hand
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EU-Neuwagen – eine günstige Wahl?

Wir erklären, mit welchen Komplikationen du beim Kauf eines EU-Fahrzeuges rechnen musst
Veröffentlicht am 14.11.2022
5 Minuten Lesedauer

Aus preislicher Sicht scheint die Entscheidung für einen EU-Neuwagen lukrativ, doch viele Käufer übersehen, dass der Kauf eines solchen Fahrzeugs auch erhebliche Nachteile mit sich bringen und damit den anfänglichen Preisvorteil aufzehren kann. Weshalb dies so ist, erfährst du im Folgenden.

Ist ein EU-Neuwagen die richtige Kaufentscheidung?

Nicht selten entscheiden sich Autokäufer hierzulande dafür, ein deutsches Auto aus dem europäischen Ausland zu reimportieren. Diese EU-Neuwagen wurden speziell für den ausländischen Markt gebaut und sind im jeweiligen Reimportland häufig sehr viel günstiger zu bekommen. Beliebt sind vor allem EU-Reimporte deutscher Automarken wie VW, Audi, BMW, Mercedes und Opel. Doch auch andere Marken können zu günstigeren Konditionen erworben werden, was viele Autokäufer anlockt. Teilweise können die Autos durch den Reimport 30 Prozent günstiger sein, als Autos, die direkt für den deutschen Markt gebaut wurden.

Der Kaufanreiz begründet sich vor allem dadurch, dass in vielen EU-Ländern oftmals höhere Steuersätze auf Neuwagen veranschlagt werden als hierzulande. Werden Fahrzeuge reimportiert, zahlt der Käufer nicht den Steuersatz des Erwerbslandes, sondern “nur” die deutschen 19 Prozent. Des Weiteren wird in vielen Ländern eine Zulassungssteuer erhoben. Um diese enormen steuerlichen Belastungen verkraften zu können, werden die Nettopreise des fahrzeugs dementsprechend gesenkt. Aber auch eine geringere Kaufkraft kann die Hersteller unter Zugzwang setzen, günstigere Autos zu liefern, um die Fahrzeuge für die Käufer in solchen Ländern bezahlbar zu machen. Der deutsche Käufer profitiert zwar von diesen günstigeren Preisen, er sollte aber bedenken, dass die Autohersteller darauf bedacht sind, die Preisnachlässe bei den EU-Neuwagen an anderer Stelle wieder einzusparen.

Wie ist die Nachfrage nach EU-Neuwagen auf dem deutschen Markt?

Ein für das Ausland produzierter Neuwagen kann etwa anders ausgestattet sein, als ein für den deutschen Markt bestimmtes Auto. Hier spielt die Beliebtheit der einzelnen Ausstattungsmerkmale im jeweiligen EU-Land eine große Rolle. Oft werden auch Ausstattungskombinationen angeboten, die in Deutschland nicht erhältlich und bei heimischen Käufern nicht besonders beliebt sind. Und nicht in allen Ländern gehören bestimmte Sicherheitssysteme zum Standard, wie etwa die elektronische Wegfahrsperre. Hierdurch werden die EU-Neuwagen auf dem deutschen Markt weit weniger nachgefragt und infolgedessen ist der Wertverlust bei EU-Reimporten sehr viel größer, was zu einem geringeren Wiederverkaufswert bei EU-Fahrzeugen führt.

Eu-neuwagen: Person sitzt am Tisch mit Laptop
Die Nachfrage nach Neuwagen auf dem Markt variiert von Zeit zu Zeit. (Foto: everything possible / Shutterstock.com)

Gibt es bürokratische Probleme trotz Garantie?

Die Herstellergarantie ist mittlerweile EU-weit geregelt. Die Autohersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens zwei Jahre Garantie beziehungsweise Gewährleistung auf neue Fahrzeuge zu geben. Entsprechend existiert die EU-Neuwagengarantie. Doch Achtung, der Umfang der Garantieleistungen kann je nach Land unterschiedlich ausfallen. Vor dem Kauf reimportierter Fahrzeuge sollte man auch unbedingt erfragen, wann die Garantie des Herstellers einsetzt. Denn oft beginnt sie schon mit der Auslieferung des Autos an den Autohändler. Je länger der Wagen beim Händler steht, desto kürzer kann die Garantie für den Käufer ausfallen.

Im Falle eines Mangels oder eines Defektes am Fahrzeug kann die Abwicklung über den ausländischen Händler zudem schnell zum großen Problem werden, insbesondere wenn der Käufer nachweisen muss, dass das Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerbehaftet war. Nicht immer kann man in so einem Fall auf eine Kulanzleistung des Händlers hoffen. Im ungünstigsten Fall muss man sogar selbst für die Behebung der Mängel aufkommen. Wer ein EU-Fahrzeug im Ausland erwirbt, sollte sich auch unbedingt bewusst sein, dass der Kauf der Rechtsprechung des Reimportlandes unterliegtDaher empfiehlt sich der Abschluss einer Auslands-Rechtschutzversicherung.

Hinzu kommt, dass der Aufwand für den Kauf eines EU-Neuwagens im Ausland recht hoch ist und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Hierzu gehört nicht nur eine lange Anreise, auch die Sprachbarriere kann oft zum Stressfaktor werden. Zudem kommen beim Auslandskauf neben dem deutschen Mehrwertsteuersatz zusätzlich noch die Fahrzeugüberführungs- und Bereitstellungskosten obendrauf. Gegebenenfalls werden bei der Zulassung des EU-Wagens auch noch weitere Dokumente erforderlich, die die Anmeldung verzögern.

Schließlich sind Neuwagen für den EU-Markt nicht immer günstiger als die Angebote heimischer Vertragshändler, denn auch diese bieten große Rabatte auf den Listenpreis. Zudem unterliegt der Kauf hierzulande deutschem Recht und man erhält den vollen Garantieumfang des Herstellers. Es gilt also, vor dem Kauf eines EU-Reimportes die Vor- und Nachteile gründlich abzuwägen.

Welche Papiere benötigst du unbedingt?

Ist der Neuwagen einmal überführt, muss nun in Deutschland die Zulassung erfolgen. Dabei gibt es ganz bestimmte Dokumente, die niemals fehlen dürfen. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt benötigst du die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeugs im Original, die ausländischen Fahrzeugpapiere, eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke und die so genannten COC-Papiere. Diese Papiere belegen, dass der Pkw den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Der COC-Schein enthält Informationen über die Abmessungen des Wagens, den Geräuschpegel, das Abgasverhalten und das Hubvolumen. Außerdem zeigt er Typ und Fabrikmarke an sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.