Abschleppschild weiß
(Foto: PeterVrabel / Shutterstock.com)

Auto abgeschleppt – was tun?

Das Auto wurde abgeschleppt: Mit welchen Kosten du rechnen musst und wie du dein Auto wiederbekommst
Veröffentlicht am 24.11.2022
7 Minuten Lesedauer

Meistens ist es erst mal ein Schreck: Man kommt zu seinem Parkplatz zurück, aber das eigene Auto steht da plötzlich nicht mehr. Du hast dich auch nicht einfach in der Straße vertan, dein Wagen wurde tatsächlich abgeschleppt. Im Folgenden findest du die Antworten auf deine Fragen zum Thema abgeschleppt werden.

Aus welchem Grund kann mein Auto abgeschleppt werden?

Allgemein gilt, dass ein Fahrzeug dann abgeschleppt werden darf, wenn dadurch eine Gefahr oder Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit besteht.

Es gibt mehrere Gründe warum ein Auto abgeschleppt werden kann. Hast du eine Panne oder einen Unfall und dein Auto wird verkehrsuntüchtig, musst du es vom Unfallort abholen lassen. Auch Fahrzeuge, deren TÜV abgelaufen ist, die Diebesgut sind oder die anderweitig als Beweismittel dienen, kann die Polizei abschleppen.

Besonders häufig müssen Abschleppdienste allerdings für ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge kommen, um diese, zum Grauen der Falschparker, umzustellen. Die Polizei darf einen Abschleppdienst beauftragen, wenn dein Fahrzeug im Parkverbot oder Halteverbot steht, beispielsweise bei Feuerwehrzufahrten, an Fußgängerübergängen, Kreuzungen oder sonstigen mit entsprechenden Schildern ausgestatteten Stellen.

Wenn dein PKW auf einem Privatgrundstück oder auf einem privaten Parkplatz ohne geltenden Parkschein steht, darf auch der Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen. Letzteres Szenario kann besonders bei Kundenparkplätzen auftreten.

Falls das Kfz eine Einfahrt blockiert, hängt der genaue Standort davon ab, ob Polizei oder Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen müssen. Steht das Fahrzeug auf der Straße, ist die Polizei verantwortlich, ansonsten muss der Grundstücksbesitzer aktiv werden. Beim Abschleppen geht es aber auch immer um die Verhältnismäßigkeit: hast du einen dringenden Termin, den du nur mit dem Auto erreichen kannst oder stört dich einfach das Fahrzeug in deiner Einfahrt?

Übrigens darf dein Fahrzeug auch abgeschleppt werden, wenn es Einsatzkräften im Weg steht. Das war zum Beispiel 2014 nach dem Sturm „Ela“ in Düsseldorf der Fall, wo für die Räumungsarbeiten 2000 Fahrzeuge abgeschleppt wurden, da diese im Weg waren. In solchen Fällen ist das Abschleppen in der Regel kostenlos, zahlen müssen nur Fahrzeughalter, die einer Aufforderung zum Umparken des Autos nicht zeitnah nachkommen.

Wohin wird mein Kfz gebracht?

Wenn dein Wagen von einem Abschleppdienst abgeholt wird, darf es nur so weit bewegt werden, wie unbedingt nötig. In manchen Fällen kann es also vorkommen, dass dein Auto gar nicht weit weggebracht wird, sondern nur auf einen naheliegenden freien Parkplatz. Dein Wagen kann allerdings nur umgeparkt werden, wenn er nicht geöffnet werden muss, da er nicht unverschlossen woanders abgestellt werden darf. Zunächst solltest du die Polizei kontaktieren, um festzustellen, ob dein Fahrzeug wirklich abgeschleppt oder doch gestohlen wurde. Dort erhältst du auch Auskünfte zum momentanen Standort deines PKW, der sich dann meistens bei einem Abschleppdienst befindet. Beim Abschleppunternehmen kannst du dein Fahrzeug auslösen, indem du die Kosten fürs Abschleppen und eventuell für die Verwahrung des Autos bezahlst. Dazu solltest du ein Ausweisdokument und einen Teil der Zulassungsbescheinigung vorlegen können.

Auch wenn Privatleute dein Auto abschleppen lassen, müssen sie dich über den Standort des Autos informieren, manchmal kommt es allerdings vor, dass sie den Standort nur gegen Rechnungszahlung preisgegeben wollen. In diesem Fall hilft es häufig schon, mit einem Anwalt oder der Polizei zu drohen. Besteht die Person jedoch darauf, solltest du eine ausführliche Rechnung und eine Quittung darüber, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt stattgefunden hat, verlangen.

Wie hoch sind die Kosten vom Abschleppen?

Der genaue Betrag, den das Abschleppunternehmen fordert, hängt unter anderem von der Firma, der Tageszeit, dem Wochentag, der Kommune und der Verwahrungszeit ab. Du kannst ungefähr eine Summe von 200 Euro für das Abschleppen erwarten, zwischen 130 und 300 € ist aber jeder Preis möglich. Solltest du rechtzeitig zu deinem Auto zurückkommen und, noch bevor es auf der Ladefläche ist, den Abschleppvorgang abbrechen können, musst du lediglich die Leerfahrt bezahlen, die ca. 55 € kostet.

Zusätzlich zu den Abschleppkosten musst du beim Falschparken natürlich das Verwarn- oder Bußgeld bezahlen. Auch eine Verwaltungsgebühr von der Polizei kommt zur Rechnung dazu, die sich je nach Aufwand und investierter Zeit der Beamten auf eine Summe zwischen 25 und 250 Euro belaufen kann.

Wenn dein Kfz abgeschleppt wird, müssen die Kosten vorerst vom Auftraggeber gezahlt werden, wobei er diese einfordern kann und du rechtlich verpflichtet bist, das Geld zurückzuzahlen, außer du siehst das Abschleppen als ungerechtfertigt oder nicht verhältnismäßig an. In dem Fall kannst du entweder das Geld vorerst beim Amtsgericht hinterlegen und mit dem amtlichen Nachweis dein Auto vom Abschleppdienst zurückbekommen oder du kannst die Kostenerstattung verweigern. In beiden Fällen wird vor Gericht entschieden, ob du im Recht oder Unrecht liegst.

Kann sich das Park- oder Halteverbot ändern?

Einen etwas spezielleren Fall stellt ein nachträgliches Halteverbot dar. Stell dir sich vor, du bist für ein paar Tage ohne dein Auto unterwegs und stellen es korrekt an einem freien Platz ab. Nun kommst du zurück und plötzlich ist da, wo mal dein Auto stand, eine Baustelle. In diesem Fall kann dein Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn du rechtzeitig darüber informiert wurdest, dass der Parkplatz, auf den du dich stellst, demnächst nicht mehr nutzbar ist. Mindestens 4 Tage vor Beginn eines kurzfristigen Halteverbotes muss dieses ausgeschildert sein. Wenn du dein Auto also für längere Zeit auf einem öffentlichen bzw. nicht dir gehörenden Parkplatz abstellst, solltest du regelmäßig kontrollieren, ob es dort noch stehen darf.

Häufig kommt es zum Glück vor, dass die Polizei, das Ordnungsamt oder auch Privatpersonen erst versuchen, dich zu erreichen, damit du das Auto selber wegstellen kannst. Dann musst du nur die eventuellen Gebühren für die Ordnungswidrigkeit tragen. Wenn du deine Kontaktdaten oder eine Notiz in deinem Auto lässt, ist es zwar nett vom Privatbesitzer, dich zu kontaktieren, bevor er die Polizei ruft und dich abschleppen lässt, aber er ist nicht dazu verpflichtet. Das Zettelschreiben ist also keine garantierte Absicherung vorm Abschleppen.

Welche Schäden können entstehen? Wer haftet für entstandene Schäden?

Beim Abschleppen kann es schnell zu Lackschäden wie Kratzern oder Dellen kommen. Solltest du, nachdem du dein Auto wieder abgeholt hast, Schäden entdecken, die vorher nicht da waren, musst du zunächst beweisen, dass diese Schäden durch das Abschleppen entstanden sind. Sowohl wenn die Polizei das Abschleppen eines PKW veranlasst als auch bei dessen Ankunft am Abstellplatz wird das Fahrzeug auf Schäden untersucht. Die meisten Firmen sichern sich gegen eventuelle Vorwürfe ab, indem sie vorher Fotos vom falsch abgestellten Kfz machen.

Wurde dein Fahrzeug zu Unrecht abgeschleppt? Einen Anwalt um Rat fragen

Um zu vermeiden, dass du eventuell zu Unrecht abgeschleppt wurdest oder zu hohe Kosten zahlen musst, solltest du ein paar Sachen beachten, bevor du das Unternehmen bezahlst. Es gibt gewisse Firmen, die eine Parkraumüberwachung anbieten und den Parkplatz gezielt nach Falschparkern absuchen. Wenn ein Unternehmen dir die Kosten für diese Firma oder für Beweissicherung und andere Pauschalen in Rechnung stellt, musst du diese nicht zahlen. Das gilt ebenfalls, wenn du von einem Privatparkplatz, wie zum Beispiel der eines Supermarkts, abgeschleppt wirst, dessen Besitzer die Firma aber gar nicht beauftragt hat.

Auf so einem Parkplatz muss ebenfalls deutlich ausgeschildert sein, dass abgeschleppt wird. Selbst dann kann es als unverhältnismäßig gelten, zum Beispiel wenn du nachts auf einem leeren Parkplatz stehst und keinen behinderst oder wenn übermäßige Kosten verlangt werden, die sehr stark von den Gebühren für das ordnungswidrige Parken in öffentlichen Straßen abweicht. Da viele dieser Sonderfälle stark situationsabhängig sind, solltest du im Zweifel einen Anwalt fragen, ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen. Wenn ein öffentliches Parkverbotsschild nicht zu erkennen ist, weil es beispielsweise zugewachsen ist, muss die zuständige Behörde alle Kosten übernehmen.