Beim Kauf eines Fahrzeuges solltest du unbedingt einen Kaufvertrag aufsetzen, damit sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen können. Im Folgenden haben wir für dich zusammengefasst, welche Informationen in einem Kaufvertrag für einen privaten Gebrauchtwagen enthalten sein müssen und worauf du beim Kauf oder Verkauf achten solltest.

- Welche Informationen sollten im Kaufvertrag stehen?
- Worauf musst du als Verkäufer achten?
- Welche Absicherungen hat der Käufer gegenüber vor dem Kauf entstandenen Schäden?
- Was verbirgt sich hinter diesen Formulierungen?
- Was kann man als Verkäufer tun, um einem Betrug zu entgehen?
- Wie kann man sich als Käufer vor Betrügern schützen?
Welche Informationen sollten im Kaufvertrag stehen?
Wenn du deinen zukünftigen Wagen, bzw. einen Abnehmer für dein Auto gefunden hast, geht es nun um den Papierkram. Nach Abschluss des Vertrags musst du den Verkauf der Zulassungsstelle und deiner Versicherung melden. Vorlagen für alle Unterlagen kannst du auf der Internetseite vom ADAC und vom TÜV herunterladen und ausdrucken.
In jedem Kaufvertrag sollten Details über das Fahrzeug, den Verkäufer und den Käufer enthalten sein. Die Namen und aktuellen Anschriften der beiden Vertragspartner sollten direkt dem Ausweis entnommen werden, wobei im Idealfall auch gleich die Ausweisnummer auf dem Vertrag notiert werden kann. Darauf folgend solltest du das zu verkaufende Auto so genau wie möglich beschreiben. Wichtig sind dabei der Hersteller, der Fahrzeugtyp und sowohl die Fahrgestell- als auch die Fahrzeugbriefnummer. Zusätzlich solltest du die Kilometerlaufleistung, das Erstzulassungsdatum und das Datum, zu dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, aufschreiben. Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, empfehlen wir, alle vorhandenen Schäden und ausgetauschten Teile, beispielsweise den Motor oder das Getriebe, aufzuschreiben.
Worauf musst du als Verkäufer achten?
Damit der Vertrag gültig ist, darfst du als Verkäufer keine falschen Angaben bezüglich des Autos treffen oder etwas verschweigen! Da diese Regelung auch auf Angaben zutrifft, die du zwar nach deinem besten Wissen getroffen hast, die letztendlich aber nicht stimmen, empfehlen viele Experten, den Wagen vorher professionell durchchecken zu lassen. Als Verkäufer solltest du zusätzlich eine Formulierung einbauen, die sich von der Haftung für sämtliche Mängel befreit. Diese gilt aber trotzdem nur, wenn wirklich alles wahrheitsgemäß angegeben wird und weder etwas verschwiegen wird, noch ein vorsätzlicher Betrug stattfindet. Konkret formulierte Garantien sind ebenfalls nicht in dieser Haftungsausschluss-Klausel enthalten.
Zum Schluss solltest du neben dem vereinbarten Preis auch die Zahlungsart vermerken und dann den Vertrag unterschreiben. Am besten fertigst du zwei Originaldokumente an, jeweils eines für beide Vertragspartner.
Welche Absicherungen hat der Käufer gegenüber vor dem Kauf entstandenen Schäden?
Wie bereits angeschnitten, muss der Verkäufer in gewissen Fällen für Schäden haften und der Käufer kann Gewährleistungen beanspruchen.
Wenn nach dem Abschluss des Kaufvertrags nun Sachmängel auftreten, über die der Verkäufer gelogen hat oder die er nicht genannt hat, kann der Käufer den Vertrag anfechten. Wer das Auto verkauft hat, muss dann dafür geradestehen. Die vier möglichen Gewährleistungen sind Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Hinter dem Begriff Nacherfüllung verbirgt sich nichts anderes als Reparatur oder Ersatz. Der Käufer bekommt also am Ende wieder ein Auto im von ihm erwarteten Zustand. Wenn die Nacherfüllfrist ohne Ergebnisse abgelaufen ist, kannst du als Käufer auch aus dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist jedoch nur möglich, wenn der Anspruch auf Ersatz oder Reparatur nicht erfüllt wurde und der Sachmangel erheblich ist. Ein erheblicher Sachschaden ist nach Faustregel etwa 5% des Kaufpreises, dies kann jedoch nicht generalisiert werden.
Der Käufer hat auch die Möglichkeit auf eine Minderung des Kaufpreises, nachdem die Nacherfüllfrist abgelaufen ist. Die genaue Höhe wird im Einzelfall bestimmt.
Wenn durch die Sachmängel am Auto noch zusätzliche Schäden oder Kosten entstanden sind, kann der Käufer Schadensersatz fordern, allerdings nur, wenn der vorherige Besitzer an dem Schaden Schuld ist und nicht das Gegenteil beweisen kann. Wenn das gekaufte Auto zum Beispiel im Rahmen der Nacherfüllung in eine Werkstatt und der Käufer währenddessen einen anderen Wagen mieten muss, kann er sich die Kosten dafür vom Verkäufer erstatten lassen.
Was verbirgt sich hinter diesen Formulierungen?
Gerade bei Gebrauchtwagen sind in Verträgen oft Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“, „gekauft wie Probe gefahren“ oder „gekauft wie besichtigt“ aufzufinden. Als Käufer solltest du jetzt aufpassen, denn mit dieser Klausel muss der Verkäufer nicht mehr für Schäden und Mängel haften, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses offensichtlich waren, zum Beispiel Kratzer und Dellen im Blech oder beschädigte Scheiben. Der Verkäufer muss jedoch weiterhin für versteckte und unauffällige Probleme haften, sowie ein manipulierter Kilometerstand, ein zu hoher Verbrauch oder wenn sich das Fahrzeug bei einer fachmännischen Untersuchung als Unfallfahrzeug herausstellt. Um eventuelle Fallen zu vermeiden, empfehlen wir dir, das Auto vor dem Kauf von Experten überprüfen zu lassen, wogegen ein ehrlicher Vertragspartner in der Regel nichts einzuwenden haben sollte.
Ist im Kaufvertrag eine generelle Gewährleistungsausschluss-Klausel enthalten, wie oben erklärt, haftet der Verkäufer auch für versteckte Schäden nicht. Beide Arten des Ausschlusses werden bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug unwirksam.
Was kann man als Verkäufer tun, um einem Betrug zu entgehen?
Wenn du dein Auto verkaufen willst, solltest du dich am Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ orientieren. Vor der Probefahrt solltest du also den Führerschein des Käufers kontrollieren und auf keinen Fall den Zweitschlüssel aus der Hand geben. Bei der tatsächlichen Übergabe kannst du mit einer Bargeldzahlung auf Nummer sicher gehen und sollten auch erst, wenn der komplette Preis gezahlt wurde, den Fahrzeugbrief überreichen.
Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, kannst und solltest du den Verkauf deiner Versicherungsgesellschaft und der Zulassungsstelle melden. In manchen Fällen kommt es vor, dass der Käufer das Auto nicht ummeldet und dann auch nicht zu erreichen ist, wodurch du solange für Steuern und Versicherung bezahlen musst, bis die Fahndung nach dem Käufer erfolgreich war. Um diese Situation zu vermeiden, empfehlen wir dir, dein Auto vor dem Verkauf abzumelden. Für eine Probefahrt kann dann ein spezielles Kennzeichen beantragt werden.
Wie kann man sich als Käufer vor Betrügern schützen?
Auch wenn du ein gebrauchtes Auto kaufen willst, ist Vorsicht besser als Nachsicht. So solltest du sowohl die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren als auch den Ausweis des Verkäufers kontrollieren. Sollte der Verkäufer nicht der Halter des Wagens sein, empfehlen wir dir auf eine Vollmacht zu bestehen. Ebenfalls solltest du eine Probefahrt machen und schriftlich vereinbaren, welches Zubehör im Verkauf eingeschlossen ist.