Ladestecker am Auto
(Foto: Smile Fight / Shutterstock.com)

Steuervorteile bei Elektroautos als Dienstwagen

Welche Steuervorteile kannst du durch Förderungen von Elektrofirmenwagen erwarten?
Veröffentlicht am 14.11.2022
6 Minuten Lesedauer

Die Elektromobilität steigt immer weiter an und der Markt für Elektroautos wächst. Die Auswahl an Autos, die mit Elektro angetrieben werden, vergrößert sich immer weiter. So reicht das Spektrum jetzt vom kleinen Stadtauto bis hin zur Luxuslimousine mit Elektro-Antrieb. Es besteht die Hoffnung, dass mit Elektroautos der Klimaschutz der nächsten Jahre, voran getrieben werden kann. Deswegen wird die Elektromobilität durch verringerte Steuern und Steuerbefreiungen vom Staat gefördert.

Staatliche Förderung bei Elektrodienstwagen

Die staatlichen Förderungen für Elektrofahrzeuge wurden im Sommer 2020 nochmal erheblich erhöht. Doch nicht nur die private Anschaffung, beziehungsweise Nutzung, von Elektroautos wird dadurch ansprechender – auch der Gebrauch von elektrischen Firmenfahrzeugen wird durch die Steuervorteile attraktiver.

Gibt es Steuervorteile für Arbeitnehmer?

Einen Dienstwagen zu bekommen, der auch für private Fahrten genutzt wird, wird vom Finanzamt als geldwerter Vorteil betrachtet. Das bedeutet, dass dieser auch steuerpflichtig ist. Es gibt zwei Möglichkeiten der Berechnung: die 1-Prozent-Regel und das Führen eines Fahrtenbuches. Es sollte in jedem Fall individuell entschieden werden, welche Methode die passende für dich ist.

Für Elektroautos, die als Dienstwagen genutzt werden, gelten bis zum 31.12.2030 allerdings Neuregelungen bei der Versteuerung – und werden für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber dadurch attraktiver.

Die 1-Prozent-Regel ist eine pauschale Berechnung. Bei dieser Regelung muss immer ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung versteuert werden. Auch wenn das Auto gebraucht zu einem günstigeren Preis erworben wurde, wird der Bruttolistenpreis immer als Bemessungsgrundlage für die Steuer verwendet.

Diese Regel wurde für reine Elektrodienstwagen angepasst. Elektroautos, die bis 60.000€ kosten, müssen seit Anfang 2020 nur noch 0,25 % der Bemessungsgrundlage versteuert werden. Das ergibt für den Nutzer des Autos eine erhebliche Steuererleichterung. Liegt der Bruttolistenpreis der Elektrofahrzeuge über 60.000€, müssen 0,5 % als geldwerter Vorteil versteuert werden. Du hast also immer noch einen Steuervorteil gegenüber eines Verbrenners.

Genauso wie Elektrofahrzeuge, die über 60.000€ kosten, müssen auch Plug-in-Hybride mit 0,5 % besteuert werden. Der berechnete geldwerte Vorteil ist demnach immer noch nur die Hälfte im Gegensatz zu der 1-Prozent-Regelung bei Verbrennern. Allerdings werden sich ab 2022 die Vorraussetzungen hierfür verändern.

Voraussetzung für die verringerten Steuern ist, dass das Auto extern aufladbar ist. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden beiden Bedingungen für die Förderung erfüllt werden: Das Auto muss eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km aufweisen können. Ab 2022 müssen Plug-in-Hybride eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometern haben und ab 2025 sogar 80 km. Ist dies nicht der Fall, darf der Plug-in-Hybrid nur einen CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer aufweisen. Ist keine von den beiden Vorgaben erfüllt, wird ein Plug-in-Hybrid, genauso wie ein Dienstwagen mit Diesel- oder Benzinmotor, mit der Kfz üblichen 1-Prozent-Regelung versteuert.

Wenn du deinen Elektrodienstwagen nicht oft für private Fahrten nutztst, kann sich die Nutzung eines Fahrtenbuches für dich mehr lohnen. Der Vorteil ist dann, dass nur die tatsächlichen privaten Fahrten versteuert werden müssen.

Durch die staatlichen Förderungen bietet die Nutzung eines Elektrodienstwagens den Arbeitnehmern Steuervergünstigungen im Gegensatz zu Autos mit Diesel oder Benzin.

Bietet der Arbeitgeber an, vor Ort dein Elektroauto kostenlos oder vergünstigt aufzuladen, muss diese Zuwendung nicht versteuert werden. Als Vorraussetung für diese Steurbefeiung gilt, dass das kostenlose Aufladen des Elektrofahrzeugs neben dem Lohn zur Verfügung gestellt wird. Es gilt also als zusätzliche Leistung und nicht als Vergütung.

Ebenfalls steuerfrei ist es für dich, wenn du von deinem Arbeitgeber eine Ladestation für zu Hause kostenlos geliehen bekommst. Schenkt der Arbeitgeber dir jedoch die Ladestation, gilt das als geldwerter Vorteil und muss doch versteuert werden.
Wenn dir zudem auch der Strom für deinen Elektrodienstwagen erstattet wird, wird die Zuwendung als steuerfreier Auslagenersatz gerechnet. Lädst du allerdings ein privates Elektroauto damit auf und bekommen den Strom erstattet, gilt das als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Steuerbefreiung beim Aufladen der Autos soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen steigern.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Arbeitgeber?

Steuerliche Vorteile gibt es für den Arbeitgeber vor allem bei der Neuanschaffung der Elektrofahrzeuge. Wer sich ein Elektroauto zulegt, wird zurzeit für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Förderung gilt auch rückwirkend für alle Erstzulassungen ab dem 18. Mai 2011. Die Kfz-Steuer fällt auch bei nachträglich auf rein Elektro umgerüstete Fahrzeuge weg. Außerdem erhältst du beim Neukauf eines Elektroautos, das als Firmenwagen genutzt wird, die Umsatzsteuer vom Fiskus zurück.

Hat das Unternehmen das Firmen-E-Fahrzeug schon 2018 angeschafft, aber erst 2019 als Firmenwagen eingesetzt, können die Steuervorteile ebenfalls geltend gemacht werden.

Da ein Dienstwagen grundsätzlich auch einen Teil der Vergütung ausmachen kann, ist das oft eine kostengünstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Wird das Fahrzeug auch für private Fahrzeuge genutzt, reduzieren sich das Bruttogehalt und die Lohnnebenkosten.

Wenn du dich als Arbeitgeber zwischen 2020 und 2030 elektrisch betriebene Lieferwagen akquirierst, gilt eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung. Hierbei hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, in dem Jahr der Anschaffung zusätzlich zu den herkömmlichen Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten in der Steuer abzuschreiben.

Kritik an den neuen Steuervorteilen

Es wurde auch Kritik an den staatlichen Förderungen für elektrische Firmenwagen geäußert. Sie bezieht sich zum großen Teil darauf, dass auch Hybridautos gefördert werden. Es wird gefordert, dass nur gänzlich emissionsfreie Autos eine staatliche Förderung bei Steuern bekommen sollten. Der genannte Grund hierfür ist, dass mit den neuen Steuerregelungen auch der Kauf von Plug-in-Hybrid-SUV gefördert werde, diese aber in der Praxis zum Teil höhere Abgaswerte haben als angegeben werden. Außerdem wird somit der Fokus für den Kauf nicht auf sparsamere Kleinwagen gerichtet.

Der Anreiz, ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen zu nutzen, soll die Anzahl an Elektrofahrzeugen auf den Straßen erheblich erhöhen. Der dadurch ausgeübte Druck auf die Autoindustrie soll zu einem Ausbau der Lademöglichkeiten führen. Trotzdem werden bei diesem Thema Stimmen laut, dass die Ladeinfrastruktur im Moment nicht ausreiche, um die steigenden Zahlen der Elektrofahrzeuge ausreichend zu versorgen. Es müssen demnach zuerst mehr Lademöglichkeiten geschaffen werden, bevor mehr E-Autos auf die Straße gebracht werden.

Ladesäule neben zwei Autos
Ed Harvey / Shutterstock.com

Jetzt in die Elektromobilität einsteigen!

Mit einem Elektroauto als Firmenwagen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark an Steuern sparen. Die Steuervergünstigungen stellen einen klaren Vorteil von Elektroautos zu Verbrennern dar und unterstützen gleichzeitig noch den Klimaschutz. Wenn du nun daran interessiert bist, ebenfalls in die Elektromobilität einzusteigen, schau dich doch gerne auf PKW.de um und unterbreiten deiner Firma direkt ein Angebot!

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.