Teilegutachten - Getunte Wagen benötigen möglicherweise eine ABE
(Foto: bezikus / Shutterstock.com)

Teilegutachten – Diese Anforderungen gelten für Umbauten am Auto

Wann ein Teilegutachten erforderlich ist und was es beim Autotuning zu beachten gilt.
Veröffentlicht am 03.08.2023
8 Minuten Lesedauer

Wenn es darum geht, einzelne Teile am Auto auszutauschen, zu modifizieren oder umzubauen, dann ist dies nicht immer einfach so zulässig. Beim Einbau neuer Teile kann im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Hier erfährst du, wie ein Teilegutachten solche Situationen verhindern kann und an welchen Stellen Unterschiede zur Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) sowie zu weiteren Genehmigungen bestehen

Was ist ein Teilegutachten?

Ein Teilegutachten ist ein Dokument, das beim Kauf von Auto-Bauteilen meist direkt von Seiten der Hersteller mitgeliefert wird. Dieses dient dem vorschriftsgemäßen Einbau des Bauteils selbst und ist zugleich ein wichtiger Bezugspunkt für die fachliche Begutachtung der Umbaumaßnahmen durch eine Prüfstelle. Im Gutachten sind folgende Angaben zu finden:

  • Hinweise & Auflagen hinsichtlich Einbau / Anbau und Nutzung
  • Teilenummer identisch zum Anbauteil zur exakten Identifikation

Im Anschluss an den Einbau eines Bauteils, für das ein Teilegutachten ausgestellt wurde, ist eine sogenannte „Änderungsabnahme“ nach § 19 Abs. 3 StVZO durch eine anerkannte Prüfstelle (DEKRA / TÜV / GTÜ) zwingend erforderlich.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Ist das gewünschte Bauteil am Auto einmal installiert, muss im nächsten Schritt sichergestellt werden, dass das Fahrzeug nach wie vor alle Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erfüllt und im Straßenverkehr kein Risiko darstellt – weder für dich als Fahrer noch für andere Verkehrsteilnehmer.

All das geschieht im Rahmen einer Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüforganisation – dieser Prozess läuft in etwa wie folgt ab:

  • Du vereinbarst unmittelbar nach der Umrüstung deines Autos einen Prüftermin. Das vom Hersteller mitgelieferte Teilegutachten muss dabei unbedingt mitgebracht und vorgelegt werden.
  • Der Prüfer kontrolliert, ob die Teilenummern auf Bauteil und Gutachten identisch sind. Zudem wird geprüft, ob alle im Gutachten genannten baulichen Hinweise und Auflagen eingehalten wurden.

Geben die Prüfer grünes Licht für die Tuning-Umbauten, wird anschließend ein Prüfzeugnis ausgestellt. Dieses musst du gemeinsam mit deinen Fahrzeugpapieren zukünftig immer im Fahrzeug mitführen. Damit hast du die Änderungsabnahme erfolgreich hinter dich gebracht. Die nächste Anlaufstelle ist nun die für dich und dein Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle.

Wird keine Änderungsabnahme durchgeführt, erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs automatisch – ganz gleich, ob die Umbauten zulässig sind oder nicht. Daher solltest du diesen Termin unbedingt wahrnehmen!

Teilegutachten eintragen: Diese Kosten fallen an

Teilegutachten - Auto mit Subwoofern
Umbauten am Fahrzeug sollten in die Papiere eingetragen werden (Foto: Walter Eric Sy / Shutterstock.com)

Legst du dein Prüfzeugnis bei der Zulassungsstelle vor, kannst du die An- oder Umbauten an deinem Auto offiziell in deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das hat den Vorteil, dass du anschließen das Prüfzeugnis nicht mehr dauerhaft im Fahrzeug mitführen musst.

Möchtest du dir das Prüfergebnis in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen, kostet dies meist zwischen 30 und 80 Euro. Die angepassten Fahrzeugpapiere solltest du zukünftig bei jeder Fahr im Auto dabeihaben, um im Falle einer Polizeikontrolle Komplikationen zu vermeiden.

Teilegutachten und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) – Die Unterschiede im Überblick

Abhängig davon, um welche Bauteile fürs Auto es sich handelt, ist nicht immer ein Teilegutachten erforderlich. Viele Autoteile verfügen auch über eine sogenannte „Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)“. Ausgegeben wird ein solches ABE-Gutachten vom Kraftfahrt Bundesamt – wichtige Bestanteile dieses Dokuments sind eine KBA-Nummer und eine eindeutige Auflistung, für welche Fahrzeugmodelle das jeweilige Bauteil zugelassen ist.

Liegt für ein Bauteil ein ABE-Gutachten vor, so kann dieses an den dafür zugelassenen Fahrzeugmodellen installiert werden, ohne dass anschließend eine Änderungsabnahme erforderlich ist. Bei Bauteilen mit Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme jedoch in jedem Fall verpflichtend. Ebenso wie das Prüfzeugnis zur Änderungsabnahme muss ein ABE-Gutachten immer mitgeführt oder offiziell in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Wenn du mehrere Bauteile montierst, die jeweils über ein ABE-Gutachten verfügen, ist dadurch nicht garantiert, dass diese auch gemeinsam am Fahrzeug zum Einsatz kommen dürfen. Hierdurch kann ebenso die Betriebserlaubnis erlöschen. Beim Ein- oder Anbau mehrerer solcher Bauteile solltest du dich immer mit einem Sachverständigen abstimmen.

Zulässigkeit dank Bauartgenehmigung: Wenn kein Gutachten erforderlich ist

In Fahrzeugen finden sich zahlreiche Bauteile, die nach europäischen / internationalen Standards gefertigt sein müssen. Dabei handelt es sich entweder um die „nationale Bauartgenehmigung“ oder die „internationale Bauartgenehmigung“ (nach § 21a Absatz 2 StVZO). Hier ist häufig auch von der „EG-Genehmigung“ oder „ECE-Genehmigung“ die Rede.

Diese Bauteile sind amtlich zugelassen und verfügen außerdem über ein entsprechendes Symbol, das gut sichtbar auf die Autoteile aufgedruckt sein muss:

  • Nationale Bauartgenehmigung: Rechteck mit kleinem „e“ + Länderkennzahl
  • Internationale Bauartgenehmigung: Kreis mit großen „E“ + Länderkennzahl

Der Vorteil dieses Systems liegt auf der Hand: Ganz ohne Teilegutachten oder ABE ist durch einen solchen Standard sichergestellt, dass entsprechende Bauteile für den Einbau geeignet sind. Werden diese Teile in ihrer ursprünglichen Form entsprechend fachgerecht im oder am Auto verbaut, ist keine Prüfung erforderlich und die Betriebserlaubnis bleibt unberührt.

Für die folgenden Bauteile im Auto ist eine Bauartgenehmigung erforderlich:

  • Sämtliche Fensterscheiben des Fahrzeugs
  • Reifen / Reifensysteme
  • Verbinder / Anhängerkupplungen
  • Beleuchtungsanlage sowie Leuchtmittel
  • Sicherheitsgurte / Gurtsysteme

Diese Genehmigung gilt jedoch nur so lange, wie keine Änderungen an den Bauteilen vorgenommen werden. Im Klartext: Wer an diesen Teilen bastelt oder auf Modelle ohne entsprechende Bauartgenehmigung setzt, dessen Auto verliert nahezu garantiert die Betriebserlaubnis. Ist dir an diesen Stellen ein Tuning wichtig, solltest du dich zu Möglichkeiten und Einschränkungen bei einer anerkannten Prüfstelle informieren.

Die Einzelabnahme: Teure Alternative zum Teilegutachten

Teilegutachten - Verchromte Felgen
Chrom-Felgen und tiefergelegt – da schlägt das Tuner-Herz höher (Foto: Andreas Poertner / Shutterstock.com)

Beim Erwerb passender Bauteile für dein Fahrzeug solltest du stets darauf achten, dass entweder direkt ein Teilegutachten des Herstellers beiliegt oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt. Ist beides nicht der Fall und du verbaust das Teil dennoch, kann dies bei einer Verkehrskontrolle schnell sehr teuer werden oder sogar zur Stilllegung deines Fahrzeugs führen.

Ähnlich sieht es auch aus, wenn umfassende Umbauten an der Karosserie oder Änderungen am Hubraum durchgeführt wurden. In diesen Fällen kommt es leicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis, die dann erst nach einer erfolgreichen bestandenen Einzelabnahme wieder beantragt werden kann. Hierbei werden Fahrzeug und Bauteil an einer DEKRA– oder TÜV-Prüfstelle von einem anerkannten Sachverständigen individuell geprüft, um die bauliche Eignung, den korrekten Einbau und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Exklusivbehandlung hat ihren Preis und ist erwartungsgemäß deutlich teurer als die einfache Prüfung eines Bauteils mit bereits vorhandenem Teilegutachten oder ABE.

Teilegutachten, ABE oder Bauartgenehmigung – Was gilt für welches Bauteil?

Je nachdem, was du gerne an deinem Auto verbauen oder umrüsten möchtest, können ganz unterschiedliche Vorgaben gelten. Hier haben wir ein paar beliebte Beispiele für dich zusammengestellt:

Getriebe

Das fachgerechte Tuning des Getriebes verspricht mehr Power auf der Straße. Die Betonung liegt jedoch auf „fachgerecht“ – eine Modifikation des Getriebes ist eine wesentliche Veränderung am Fahrzeug, bei der kein Weg an einer Einzelabnahme vorbeiführt.

Bremsen

Wer gerne sportlich fährt, hat auch die Möglichkeit die Bremsanlage des Autos umzurüsten – zum Beispiel durch Sportbremsen und Co. Je nach Art und Umfang des Umbaus können hier ABE oder Teilegutachten ausreichend sein, aber auch eine Einzelabnahme ist möglich.

Sitze

Sportsitze im Auto machen optisch viel her und ihr Einbau ist meist nur mit kleinen Umbau-Arbeiten verbunden. Im Regelfall braucht es hier nicht mehr als eine ABE, bei aufwändigeren Sitzlösungen kann allerdings auch ein Teilegutachten als Beleg der Zulässigkeit erforderlich sein.

Felgen

Felgen – ob mit oder ohne Aluminium – sind immer wieder ein beliebter Blickfang an Tuning-Fahrzeugen. Abhängig von der Ausführung musst du als Halter hier eine ABE oder ein Teilegutachten für Felgen, gerne auch „Felgengutachten“ genannt, vorweisen, damit dein Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Chiptuning

Für alle, die das Maximum an Leistung aus dem Motor ihres Fahrzeuges herausholen möchten, ist ein Chiptuning häufig die Maßnahme der Wahl. Dieses Tuning reicht von Software-Anpassungen bis zu technischen Modifikationen – dementsprechend solltest du hierbei auch mindestens mit einem Teilegutachten planen, wenn nicht sogar mit einer Einzelabnahme.

Fazit: Mit einem Teilegutachten sind Tuning-Freunde auf der sicheren Seite

Umbauten am Auto können minimal ausfallen oder auch erhebliche Veränderungen in Sachen Optik, Leistung und Fahrverhalten mit sich bringen. Dies kann im schlimmsten Fall gefährliche Folgen für den Straßenverkehr haben. Eine ABE, ein Teilegutachten und die offizielle Eintragung dieser Bauteile bieten Tuning-Freunden sowie Autobastler jedoch einen guten und rechtlich sicheren Weg, ihr Fahrzeug ganz nach Wunsch zu modifizieren, ohne dabei die Betriebserlaubnis des Autos aufs Spiel zu setzen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Teilegutachten?
Das Teilegutachten wird in der Regel mit den Tuning- oder Anbauteilen mitgeliefert. Mit diesem Dokument erhältst du bei anerkannten Prüfstellen wie DEKRA oder TÜV eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO. Damit beweist du, dass dein modifiziertes Auto weiter verkehrstauglich ist.
Teilegutachten / ABE – was ist der Unterschied?
Bei allen Teilen mit Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO nötig. Besitzen die Anbauteile eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes, kann es reichen, das jeweilige Dokument mitzuführen. So kannst du verdeutlichen, dass dein Fahrzeug weiter über eine Betriebserlaubnis verfügt. Verbaust du jedoch mehrere Teile mit ABE-Gutachten, gilt dies möglicherweise nicht mehr und du solltest dich mit einem Sachverständigen abstimmen.
Wer erstellt Teilegutachten?
Die Änderungsabnahme nach § 19 StVZO wird bei Teilen mit Teilegutachten nötig. Jede staatlich anerkannte Prüforganisation kann diese durchführen – also DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS.
Teilegutachten verloren – was kann ich tun?
Das Teilegutachten zum Bauteil erhältst du vom Hersteller des Tuningteils. Damit kannst du jederzeit die Änderungsabnahme wiederholen. Bei Verlust einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) kannst du dich an das Kraftfahrtbundesamt wenden.